Whistleblower- und Beschwerdeinformationen
Die Möglichkeit für Textilarbeiter, gehört zu werden, ist für Nybo Workwear von großer Bedeutung. Daher arbeiten wir proaktiv mit unseren Produktionslieferanten zusammen und unterstützen sie beim Aufbau vollständig anonymer und vertrauenswürdiger Beschwerdemechanismen sowie ergänzender Backup-Mechanismen.

Auf dieser Seite finden Sie Informationen darüber, wie Sie über unseren Whistleblower-Kanal ein Anliegen melden können. Außerdem finden Sie Statistiken zu eingegangenen Beschwerden in unserer Lieferkette sowie Informationen zu unserem Prozess im Umgang mit Beschwerden.


Nybo Workwears Whistleblower-Mechanismus

Wenn Sie Bedenken hinsichtlich eines Verstoßes bei Nybo Workwear oder bei einem unserer Lieferanten oder Partner haben, können Sie Ihr Anliegen über unseren Whistleblower-Mechanismus unter folgendem Link einreichen:

https://whistleblowersoftware.com/secure/Nybo-workwear


Wie wir mit Beschwerden umgehen und Anonymität sicherstellen

Alle über den Whistleblower-Kanal eingereichten Beschwerden werden sorgfältig behandelt. Im Rahmen des Meldeprozesses haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde anonym einzureichen.


Eingegangene Beschwerden

Mindestens einmal jährlich bitten wir unsere Produktionslieferanten, ihre Beschwerdemechanismen sowie die Anzahl der im vergangenen Jahr eingegangenen Beschwerden mitzuteilen. Auf Grundlage dieser Informationen führen wir eine Lückenanalyse durch und prüfen Möglichkeiten zur Verbesserung der Beschwerdemechanismen.

Im Jahr 2023 lag die Anzahl der Beschwerden bei:

  • Dänemark: 0

  • Lettland: 0

  • Laos: 5

  • China: 0

  • Indien: 0

  • Tunesien: 0


Whistleblower-Richtlinie

1. Zweck
Diese Whistleblower-Richtlinie soll den Rahmen für das Whistleblower-System von Nybo Workwear schaffen, das zusätzlich zu den üblichen Meldekanälen von Nybo Workwear genutzt werden kann, um schwerwiegende Umstände zu melden, einschließlich Verdacht oder Kenntnis von illegalem, unethischem oder ordnungswidrigem Verhalten.

2. Wer kann eine Meldung abgeben?
Das Whistleblower-System von Nybo Workwear kann von Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Mitarbeitern von Lieferanten und anderen Geschäftspartnern genutzt werden.

3. Wie erfolgt die Meldung?
Meldungen können über das Whistleblower-System auf unserer Website erfolgen. Unser System informiert und leitet den Meldenden zu Themen, die für die Bewertung der Meldung wichtig sind.

4. Worüber kann berichtet werden?
Das Meldesystem kann genutzt werden, um über alle schwerwiegenden Umstände zu berichten, die in den Anwendungsbereich der jeweils geltenden Whistleblower-Schutzvorschriften fallen. Dazu gehören zum Beispiel Verdacht oder Kenntnis von illegalem, unethischem oder ordnungswidrigem Verhalten, einschließlich Bestechung und Korruption, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, unregulierte Überstunden, schwerwiegende Umweltschäden, sexuelle Belästigung oder andere gravierende Belästigungen sowie grobe oder wiederholte Gesetzesverstöße.

In jedem Fall wird eine konkrete Bewertung vorgenommen, ob die Meldung in den Anwendungsbereich des Systems fällt. Dies ist der Fall, wenn die Meldung unter die aktuellen Vorschriften zum Schutz von Whistleblowern fällt.

Für Mitarbeiter gilt: Unzufriedenheit mit dem Arbeitsverhältnis, wie z. B. Gehalt, Führungsstil oder andere Vertragsbedingungen, sollte grundsätzlich nicht über das Whistleblower-System gemeldet werden. Solche Angelegenheiten sollten über die üblichen Kanäle behandelt werden, etwa über den direkten Vorgesetzten, den Vertrauensvertreter oder die Personalabteilung.

Meldungen müssen in gutem Glauben erfolgen. Das bedeutet insbesondere, dass das System nicht zur Abgabe absichtlich falscher Informationen genutzt werden darf.

5. Bearbeitung von Meldungen
Nach Einreichung einer Meldung erhält der Meldende so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Tagen, eine Eingangsbestätigung.
Nybo Workwear bewertet die Meldung und leitet dann – je nach Umständen – eine Untersuchung ein. Innerhalb von drei Monaten erhält der Meldende eine Rückmeldung zum Stand der Untersuchung, einschließlich der Art der möglichen Folgemaßnahmen.

Alle Meldungen werden mit Diskretion behandelt, um den Whistleblower zu schützen.
Wenn sich bei der ersten Bewertung zeigt, dass die Meldung nicht in den Anwendungsbereich des Systems fällt, wird sie nicht weiter bearbeitet und der Meldende wird entsprechend informiert.

6. Anonymität und Schutz des Meldenden
Der Meldende kann frei entscheiden, ob er eine Meldung anonym oder unter Angabe seiner Kontaktdaten macht.

Wenn er anonym meldet, verarbeitet weder Nybo Workwear noch ein Dritter personenbezogene Daten des Meldenden. Gibt der Meldende jedoch Informationen an, die seine Identifizierung ermöglichen, ist Nybo Workwear berechtigt, diese Daten zu verarbeiten – unabhängig davon, ob die Meldung anonym erfolgte.

Im Falle einer anonymen Meldung kann der Meldende ein sicheres und anonymes Postfach einrichten, über das Nybo Workwear für weitere Nachfragen Kontakt aufnehmen kann. Wir empfehlen dies, da eine Untersuchung ohne zusätzliche Informationen erschwert sein kann.

Gibt der Meldende seine Identität preis, wird diese von der Whistleblower-Einheit von Nybo Workwear gemäß den geltenden Regeln zum Schutz von Whistleblowern vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Identität erfolgt grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Zustimmung. Eine Ausnahme besteht, wenn die Weitergabe an Behörden wie Polizei oder Staatsanwaltschaft erforderlich ist, um den Sachverhalt zu klären oder die Verteidigungsrechte Betroffener zu wahren.

Ein Meldender, der schwerwiegende Angelegenheiten im Rahmen des Whistleblower-Systems meldet, darf keinerlei Repressalien befürchten.

Das Meldesystem speichert weder die IP-Adresse noch die Geräte-ID des verwendeten Computers, und es werden keine Cookies eingesetzt. Wird die Meldung jedoch von einem Computer aus abgegeben, der Nybo Workwear gehört oder mit dem Netzwerk von Nybo Workwear verbunden ist, besteht das Risiko, dass die Daten in der Browser-Historie und/oder in den IT-Protokollen von Nybo Workwear gespeichert werden. Der Meldende kann dieses Risiko vermeiden, indem er einen externen Computer verwendet.

7. Meldung an externe Kanäle
Der Meldende kann sich auch an eine externe Meldestelle wenden – also an ein von einer öffentlichen Behörde betriebenes Whistleblower-System. So hat beispielsweise die dänische Aufsichtsbehörde eine externe Meldestelle eingerichtet, die die Pflicht der Arbeitgeber zur Einrichtung eigener Whistleblower-Systeme ergänzt.
Eine Meldung an externe Meldestellen ist nicht davon abhängig, dass zuvor eine Meldung bei Nybo Workwear eingereicht wurde. Dennoch empfehlen wir, die Meldung zunächst an das Whistleblower-System von Nybo Workwear zu richten, damit wir schnell und direkt auf das gemeldete Anliegen reagieren können.

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